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Eidesstattliche Erklärung für Wissenschaftliche Arbeiten

Wissenschaftliche Arbeiten müssen selbständig erbracht und verfasst werden. Deshalb wird in den Prüfungsordnungen der meisten Fakultäten vorgeschrieben, dass am Ende einer wissenschaftlichen Arbeit eine eidesstattliche Erklärung erfolgen muss. Mit einer eidesstattlichen Erklärung versichern Sie die selbständige Anfertigung Ihrer Arbeit.

Inhalt der eidesstattlichen Erklärung

Das Muster einer eidesstattlichen Erklärung wird in der Regel in der Prüfungsordnung festgelegt. Grundsätzlich enthält die eidesstattliche Erklärung zwei bis drei Sätze, in denen Sie versichern,

  1. Ihre Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben,
  2. dass Sie örtlich übernommene Ausführungen anderer Autoren sowie eng an den Gedankengängen Anderer anlehnende eigene Ausführungen entsprechend gekennzeichnet
  3. und die Quellen zitiert haben.

Die eidesstattliche Erklärung ist unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben.

Rechtliche Folgen der eidesstattlichen Erklärung

Kann man Ihnen nach Abgabe einer wissenschaftlichen Arbeit mit eidesstattlicher Erklärung einen Verstoß gegen die selbige nachweisen, droht Ihnen nicht nur die Aberkennung der Prüfungsleistung, sondern auch ein Verfahren wegen Täuschung bzw. Betrug.

Quelle zum Thema Eidesstattliche Erklärung

  • Brink, Alfred (2005): Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten. Münster.
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